Voraussetzungen
Jeder kann Funkamateur werden, unabhängig von Geschlecht, Alter, Ausbildung und Beruf!
Das Amateurfunkwesen untersteht den nationalen Fernmelde-Behörden, in der Schweiz dem BAKOM (Bundesamt für Kommunikation). Der Amateurfunk bietet viele Möglichkeiten und Rechte, welche international reglementiert sind. Um am Amateurfunk teilnehmen zu dürfen, ist deshalb eine Lizenz erforderlich (Vergleichbar mit dem Führerschein zum Fahren eines Motorfahrzeuges). Um diese zu erhalten, muss man an einer Prüfung durch die Behörde nachweisen, über die notwendigen Kenntnisse der Vorschriften und Technik zu verfügen. Ein Mindestalter für den Erwerb einer Lizenz ist hingegen nicht vorgeschrieben. Die für den Amateurfunk erforderlichen Kenntnisse werden interessierten in einem Amateurfunk-Kurs vermittelt.
Lizenzklassen
Einsteiger-Lizenz (“HB3-Lizenz“). Die Einsteiger-Lizenz ist ein relativ einfach zu erreichender Zwischenschritt zur CEPT Lizenz. An der Prüfung werden die Vorschriften abgefragt, sowie Aufgaben gestellt, welche die Grundkenntnisse der Elektronik und die einfacheren Fragen zu den Amateurfunk-Themen umfassen. Mit einer Einsteiger-Lizenz darf man Amateurfunkgeräte aus kommerzieller Produktion und mit einer Leistung von maximal 100 Watt betreiben. HB3-er dürfen den UKW-Frequenzbereich, sowie ein paar ausgewählte Kurzwellen-Abschnitte benutzen. Zum Prüfungsniveau kann man sagen, dass Schüler/innen von 12 Jahren in der Lage sind, nach einem entsprechenden Kurs die Prüfung für die Einsteiger-Lizenz zu bestehen. Der bisher jüngste Absolvent war 9 Jahre alt.
CEPT-Lizenz (“HB9-Lizenz“). Für den Erwerb der „grossen“ Lizenz sind detailiertere Elektronik-Kenntnisse erforderlich. Besteht man die entsprechende Prüfung, darf man mit grosser Leistung auf allen Amateurfunk-Frequenzen senden und sogar eigene Funkgeräte bauen und verwenden. Die Anforderungen für die CEPT-Lizenz sind im Gegensatz zur Einsteiger-Lizenz international reglementiert und anerkannt. Um die Prüfung für die CEPT-Lizenz zu bestehen, muss man kein Fachmann sein - auch Bauern, Könige, Hausfrauen oder über 70-jährige Rentner haben nach einem Amateurfunk-Kurs die Prüfung bestanden!
Empfangs-Lizenz (Hör-Amateur). Man kann auch als "Hörer" anfangen, um sich mit dem Betrieb auf den Amateurfunk-Bändern vertraut zu machen. Das kommt einem später als Funkamateur mit Einsteiger- oder CEPT-Lizenz zu Gute. Eine Empfangs-Lizenz erhält man ohne eine Ausbildung und Prüfung über die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure (USKA).
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